Die EU hat ein Defizitverfahren gegen Österreich eingeleitet, da das Budgetdefizit mit 4,7 % im Jahr 2024 (erwartet 4,5 % für 2025) deutlich über der erlaubten Maastricht-Grenze von 3 % des BIP liegt.
Das bedeutet, dass Österreich alle sechs Monate Berichte an die EU-Kommission über die Umsetzung von Sparmaßnahmen übermitteln muss. Konkrete Schritte zur Defizitsenkung, die bereits Ende Juni im Parlament beschlossen wurden, müssen bis zum 15. Oktober 2025 bekannt gegeben werden. Die Regierung plant, das Defizit bis 2028 wieder unter 3 % zu senken und hat für 2025 Konsolidierungsmaßnahmen von 8,7 Milliarden Euro vorgesehen. Österreich ist nicht das einzige Land; ähnliche Verfahren wurden bereits gegen sieben andere Länder, darunter Frankreich und Italien, eingeleitet.