Bundesverwaltungsgericht bestätigt Donaubrücke Mauthausen Umweltverträglichkeit!

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt der Donaubrücke Mauthausen die Umweltverträglichkeit!

Der Bau darf also starten. Lärmschutzwände sowie eine Geschwindigkeitsreduktion wurden noch vorgeschrieben.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss aber nicht wiederholt werden.