Hohe Strafen für Kekse vom „Schwarzmarkt“

Der Trend, selbstgebackene Weihnachtskekse privat in größeren Mengen, oft über soziale Medien, zu verkaufen, bewegt sich in Österreich in einer Gefahrenzone der Schwarzarbeit. Was als süßer Zuverdienst beginnt, kann zu empfindlichen Verwaltungsstrafen führen.

Wer Kekse gegen Entgelt anbietet, ohne die nötige Gewerbeberechtigung als Konditor oder Bäcker zu besitzen, betreibt eine unbefugte Gewerbeausübung. Diese ist in der österreichischen Gewerbeordnung (GewO) geregelt und wird streng geahndet.

Die Höchststrafe für die unbefugte Ausübung eines reglementierten Gewerbes liegt aktuell bei bis zu 3.600 Euro (§ 366 Abs. 1 Z 1 GewO). Die Finanzpolizei und die Gewerbebehörden können entsprechende Kontrollen durchführen.

Auch die Abnehmer von „Schwarz-Keksen“ sind nicht sicher: Käufer, die wissentlich bei illegalen Anbietern bestellen, können in bestimmten Fällen zur Kasse gebeten werden. Hier sind laut Medienberichten Strafen von bis zu 2.180 Euro möglich.

Profibäcker sehen sich durch die meist günstigeren Schwarzmarkt-Preise (ca. 25–30 €/kg) benachteiligt, da sie alle strengen Hygiene-, Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften erfüllen müssen, während private Anbieter diese umgehen.