Vorlage für „Dickpick-Paragraph“ im Ministerrat beschlossen!

Cyberflashing. Das Versenden von unaufgeforderten Genitalbildern wird in Österreich ab Herbst strafbar.

Heute wurde von der Bundesregierung im Ministerrat eine Regierungsvorlage zum lange angekündigten Verbot der unaufgeforderten Übermittlung von unanstänigen Fotos – sogenannte Dickpick – beschlossen.

Das Gesetz soll voraussichtlich am 1. September 2025 in Kraft treten und wird die Strafbarkeit für das Versenden von unaufgeforderten Genitalbildern regeln.

Es wird also gerichtlich strafbar, Genitalbilder unaufgefordert über Telekommunikationswege jeglicher Art zu versenden, wenn dies mit einer Belästigung einhergeht.

Das Verbot umfasst alle Formen der elektronischen Kommunikation, einschließlich E-Mail, Fax, MMS, SMS, Instant Messages sowie andere Messengerdienste, digitale Kommunikationsformen oder auch Postings sowie die Übermittlung via AirDrop oder Bluetooth.

Die Strafandrohung reicht bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

Das Thema wird auch unter dem Beriff „Cyberflashing“ zusammengefasst und bezeichnet das unerwünschte und unaufgeforderte Versenden von Bildern oder Videos von Genitalien (oft „Dick Pics“ genannt) an andere Personen über digitale Kommunikationsmittel.