Autor: brkng

  • Tschechische Wanderinnen von Schnee überrascht

    Zwei tschechische Freundinnen im Alter von 28 Jahren und 21 Jahren reisten am 2. April 2026 ab ca. 21 Uhr mit öffentlichen Verkehrsmitteln und leichtem Gepäck, dennoch mit Sack und Pack, von Tschechien nach Salzburg. Von dort ging es mit dem Bus weiter nach Bad Ischl und mit Zug und Schiff nach Hallstatt. Die Nachtstunden ermöglichten kaum Schlaf. Gegen 12 Uhr starteten die beiden Freundinnen von Hallstatt, um zu Fuß über einen Gebirgszug ihr Urlaubsdomizil in Gosau zu erreichen. Die geplante Route ist durchgehend als Forststraße ausgeprägt und im Sommer eine beliebte Mountainbikerunde. Bereits in einer Seehöhe von etwa 870m war die Forststraße nicht mehr geräumt und die Schwierigkeiten im Schnee begannen rasch zuzunehmen. Die jungen Frauen waren vom Winter in den Bergen vollkommen überrascht und stapften im teils knietiefen Schnee bergwärts. Deutlich unter einem geplanten Etappenziel, dem Strähnhag, 1502m, setzten die beiden gegen 16:25 Uhr in einer Seehöhe von etwa 1210m einen Notruf ab. Sie haben zuvor zwei Kehren der Forststraße durch den steilen Wald abgekürzt und sich dabei schlussendlich vollkommen verausgabt. Es wurde der Bergrettungsdienst Hallstatt alarmiert und ein Alpinpolizist stieg derweil mit Schneeschuhen zum vermuteten Einsatzort auf. Gegen 18:15 Uhr konnten die leicht verängstigten Frauen knapp unterhalb der Forststraße im weglosen Waldgelände gesichtet werden. Mit gutem Zuspruch konnte der Rückweg angetreten werden, bis man etwas später auf den nachkommenden Bergrettungsdienst traf. Die beiden Frauen verweigerten ärztliche Hilfe und wärmten sich beim Bergrettungsdienst Hallstatt wieder auf.

  • Alkolenker fiel Polizist beinahe in Arme

    Ein 25-jähriger Welser fuhr am 4. April 2026 gegen 2:20 Uhr mit seinem PKW in Wels von einem Parkplatz in der Pollheimerstraße in Schlangenlinien weiter auf die Maria-Theresia-Straße und drohte dabei immer wieder mit dem Randstein zu kollidieren. Eine Welser Polizeistreife wollte ihn anhalten und signalisierte ihm, von der Maria-Theresia-Straße nach links einzubiegen. Der 25-Jährige fuhr allerdings nach rechts auf einen Parkplatz, öffnete dort die Fahrertüre und stieg sofort aus. Beim Aussteigen fiel er einem der Polizisten beinahe in die Arme, da er so stark taumelte. Der Welser gab sofort zu, dass er aus den Lokalen in der Innenstadt komme und einige Bier getrunken habe. Ein durchgeführter Alkotest ergab einen relevanten Messwert von 1,78 Promille. Der Führerschein wurde an Ort und Stelle vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

  • 19 Schusswaffen abgenommen: 66-jähriger Linzer soll Schießübungen durchgeführt haben.

    Ein 66-jähriger Linzer ist verdächtig, auf seinem nicht eingezäunten Grundstück Schießübungen durchgeführt zu haben. Durch das Schießen auf Zielscheiben an unterschiedlichen Orten, seien demnach nicht nur die Nachbarschaft, sondern auch Straßenverkehrsteilnehmer auf der öffentlichen Straße, sowie Wanderer gefährdet gewesen. Außerdem habe der Mann die Waffen auch seinen beiden minderjährigen Söhnen überlassen, sodass auch diese die Schießübungen durchführen konnten. Aus diesem Grund wurde gegen den 66-Jährigen ein behördliches Waffenverbot verhängt und am Morgen des 2. April 2026 wurden ihm 19 Schusswaffen unterschiedlicher Kategorien, rund 1.000 Patronen, seine Waffenbesitzkarte und der europäische Feuerwaffenpass abgenommen. Bei der Abnahme der Waffen stellten die Polizisten zudem fest, dass die Schusswaffen nicht sicher verwahrt waren, wobei die Schlüssel für die jeweiligen Waffenkästen frei zugänglich aufbewahrt waren. Während einer Schießübung wurde eine Person unmittelbar gefährdet, da sich diese währenddessen direkt hinter dem Erdhaufen, welcher einen rudimentären Kugelfang darstellen sollte, aufhielt. Aus diesem Grund wird der 66-Jährige auch bei der Staatsanwaltschaft Linz wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit zur Anzeige gebracht.

  • Unbelehrbar: Deutscher wurde zehnmal innerhalb weniger Monate ohne Führerschein erwischt!

    Bereits zehnmal innerhalb weniger Monate wurde ein 37-jähriger Deutscher aus dem Bezirk Wels-Land ohne Lenkberechtigung erwischt. Zuletzt am 1. April 2026 gegen 18:30 Uhr im Gemeindegebiet von Sipbachzell. Seitdem dem Mann Ende 2024 seine Lenkberechtigung entzogen worden war, wurde er regelmäßig beim Lenken eines Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen betreten. Als Grund dafür gibt er an, wegen seiner Arbeit auf das Auto angewiesen zu sein. Alleine im Monat März wurde der 37-Jährige fünfmal bei der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land angezeigt – genauso wie dieses Mal.

  • Mädchengruppe stürzte mit ihren Mopeds

    Auf der schmalen Pissenbergstraße im Gemeindegebiet von Schwertberg kam es am 1. April 2026 um kurz vor 18 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit drei Mopeds. Eine 15-Jährige aus dem Bezirk Perg fuhr dabei mit ihrem Moped auf dem Güterweg Loitzenberg von Ried in der Riedmark kommend Richtung Schwertberg. Dahinter fuhr eine weitere 15-Jährige mit ihrem Moped. Auf dem Sozius saß eine 14-Jährige aus dem Bezirk Perg. Als Letzte der Gruppe fuhr eine dritte 15-Jährige aus dem Bezirk Perg mit ihrem Moped. Auf Höhe des Hauses Pissenbergstraße 10 kam ihnen ein weißes Auto entgegen, das die Geschwindigkeit trotz der schmalen Fahrbahn nicht verringerte. Deshalb bremste die Erste und die Zweite fuhr auf sie auf, wodurch beide zu Sturz kamen. Das dritte Mädchen versuchte noch auszuweichen, überrollte jedoch die 14-Jährige und kam dadurch selbst zu Sturz. Der Lenker des weißen PKW setzte seine Fahrt ohne anzuhalten fort. Die beiden Mädchen auf dem zweiten Moped erlitten Verletzungen unbestimmten Grades und wurden ins Linzer Unfallkrankenhaus eingeliefert.

  • Verordnungen zur Spritpreisbremse tritt mit 1. April in Kraft. Preissenkung greift ab 2. April, 12 Uhr.

    Grundlage und Voraussetzung der Verordnungsermächtigungen

    Nachdem sowohl das Mineralölsteuergesetz, als auch das Preisgesetz letzteres mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – in der vergangenen Woche geändert wurde, verfügt die Bundesregierung nun über die Möglichkeit, bei außergewöhnlichen Marktverschiebungen per Verordnungen befristet einzugreifen. Ein solcher Mechanismus greift dann, wenn die im Weekly Oil Bulletin der Europäischen Kommission ausgewiesenen Netto-Preise für Benzin oder Diesel innerhalb von zwei Monaten um mehr als 30 Prozent steigen. Genau diese Voraussetzung ist nun erfüllt. Deshalb wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage zugleich von den in den beiden Gesetzen enthaltenen Verordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht. Die entsprechenden Verordnungen der Bundesregierung sind fertig und treten mit 1. April 2026 in Kraft. Die Preissenkungen greifen ab 2. April um 12:00 Uhr.

    Details zu den Verordnungen

    » Verordnung des Finanzministers zur Senkung der Mineralölsteuer

    Diese Verordnung senkt die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel um 5 Cent pro Liter. Ziel ist es, staatliche Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer infolge gestiegener Preise direkt an die Kundinnen und Kunden zurückzugeben. Bis Ende des Jahres ist diesbezüglich die Budgetneutralität sicherzustellen.

    » Verordnung der Bundesregierung zur Dämpfung reiner Krisenmargen

    Diese Verordnung begrenzt für Diesel B7 und Euro-Super E10 krisenbedingte Margen entlang der Treibstoff-Wertschöpfungskette. Verpflichtete Unternehmen müssen den Netto-Verkaufspreis ab 2. April 2026 um 5 Cent senken; weitere Preissteigerungen dürfen sich danach nur mehr im Rahmen einschlägiger Produktnotierungen bewegen. Sinken die Produktnotierungen muss dementsprechend auch diese Senkung weitergegeben werden. Gleichzeitig bleibt ausdrücklich sichergestellt, dass Unternehmen nicht unter ihren Kosten und ohne angemessenen Gewinn verkaufen müssen.

    Kontrolle durch die E-Control

    Die Einhaltung der Verordnungen wird durch die E-Control überwacht. Dazu werden Preis- und Mengendaten herangezogen und mit den maßgeblichen Produktnotierungen abgeglichen. Ziel ist, sicherzustellen, dass die Entlastung tatsächlich bei den Kundinnen und Kunden ankommt.

    Die Entlastung wird nicht bei allen Tankstellen gleichzeitig sichtbar. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Liefer- und Konzernstrukturen am Markt.

    Bei vertikal integrierten Tankstellen, also Tankstellen, die zu einem Mineralölkonzern mit Raffinerie- oder Lageranbindung gehören, wirken die Preisreduktion unmittelbar an der Zapfsäule. Diese Betreiber müssen die Senkung sofort an Kundinnen und Kunden weitergeben. Das betrifft etwa große Markennetze, die direkt in die Wertschöpfungskette eingebunden sind.

    Bei freien Tankstellen, die nicht Teil eines Konzerns mit Raffinerieanbindung sind, gilt die Preisreduktion ab jenem Zeitpunkt, zu dem sie selbst den bereits verbilligten Treibstoff eingekauft haben. Sie können daher bestehende Lagerbestände, die noch zu höheren Preisen beschafft wurden, zunächst abverkaufen. Deshalb wird die Entlastung dort erst nach einiger Zeit sichtbar werden – abhängig von Lagerbestand und Einkaufszeitpunkt.

    Ausnahmen zum Schutz kleiner Betriebe

    Von der Spritpreisbremse ausgenommen sind kleinere Tankstellenbetreiberinnen und Tankstellenbetreiber, die nicht mehr als 30 Tankstellen betreiben. Ebenfalls ausgenommen sind Autobahntankstellen, um durch steigendes Tankaufkommen durch den Transitverkehr die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Damit wird sichergestellt, dass kleine und mittlere Betriebe durch die Umsetzung der Maßnahmen nicht unverhältnismäßig belastet werden.

  • 150 Zeitungskassen-Einbrüche: Hinweise erbeten

    An unzähligen Standorten im Stadtgebiet Laakirchen und Steyrermühl wurden mehrmalig jedoch zumindest in 6 Tatnächten von 24.12.2025 bis 01.03.2026 bislang insgesamt mehr als 150 Zeitungskassen samt den Schlössern und den Geldbehälter-Ständern gewaltsam entfernt und gestohlen. Der unbekannte Täter nahm alle Geldbehälter mit und brach diese vermutlich in vertrautem Umfeld auf. Bislang entstand ein Schaden in Höhe von mehr als 4.400.- Euro. Über den Verbleib der gestohlenen Zeitungstaschen und Zeitungskassen ist nichts bekannt. Der Zeitungsausträger konnte gegenüber der Beamten Hinweise zur Täterschaft machen. Beschreibung: Ein Mann circa 60-70 Jahre alt, schlank, circa 165-170 cm groß, dunkle kurze Haare und angeblich im Stadtgebiet von Laakirchen wohnhaft. Ebenso sei dieser immer mit einem Fahrrad und zwei roten Satteltaschen unterwegs. Sollten Sie Hinweise zur Täterschaft oder zum Verbleib der Zeitungskassen haben, oder haben Sie die Tat wahrgenommen, bitte um Kontaktaufnahme mit der Polizeiinspektion Laakirchen.

  • Fliegerbombe in Linz entschärft

    Die Fliegerbombe wurde vom Sprengstoffkundigen Organ gemeinsam mit dem Entminungsdienst des Bundesheeres entschärft. Somit konnten gegen 20:16 Uhr alle Sperrmaßnahmen wieder aufgehoben werden. Sämtliche evakuierten Personen dürfen wieder in ihre Wohnräumlichkeiten zurück.
    Am 30. März 2026 gegen 17:16 Uhr wurde in der Kudlichstraße in Linz bei Grabungsarbeiten eine 250 Kilogramm Fliegerbombe gefunden. Umgehend wurden sofortige Sperrmaßnahmen eingerichtet und umliegende Häuser evakuiert. Derzeit läuft der Einsatz noch, weshalb auch Verkehrs-Umleitungen eingerichtet wurden.

  • Zur Fahndung ausgeschriebenen PKW sichergestellt – vier vorläufige Festnahmen

    Am 29. März 2026 gegen 15:32 Uhr wurde die Streife Klaus 3 über einen PKW, der auf der A9, Bosruck Tunnel, in Fahrtrichtung Wels unterwegs war und zur Fahndung ausgeschrieben war, verständigt. Die Streife befand sich zu diesem Zeitpunkt auf Höhe A9, Km 3, in Fahrtrichtung Graz und löste umgehend eine Fahndung im Bereich der A9 aus.

    Aufgrund der aktuellen Fahndungslage wurden weitere Streifen und Kräfte aus dem Bezirk Kirchdorf in Kenntnis gesetzt.

    Gegen 15:58 Uhr konnte der besagte PKW auf der A9 in Fahrtrichtung Wels von Polizisten wahrgenommen werden. Da der Fahrzeuglenker, ein 17-Jähriger aus Linz, die A9 über die Abfahrt Ried im Traunkreis verließ, wurde dieser von der Streife Klaus 3 auf Höhe einer Firmenzufahrt angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Der 17-Jährige war nicht im Besitz einer Lenkberechtigung.

    Im Fahrzeug befanden sich weiters zwei männliche Personen und eine weibliche Person im Alter von 14, 16 und 19, wobei es sich um amtsbekannte Jugendliche handelte.

    Alle vier PKW-Insassen wurden durch die Polizisten vorläufig festgenommen und auf der Autobahnpolizeiinspektion Klaus einvernommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden die vorläufigen Festnahmen aufgehoben. Der Pkw wurde dem rechtmäßigen Besitzer wieder ausgefolgt. Anzeigen folgen.

  • Verpuffung beim Schnapsbrennen: 73-Jähriger erlitt großflächige Brandverletzungen

    Am Samstagnachmittag, 28. März 2026 kam es beim Schnapsbrennen im Keller eines Wohnhauses zu einer Verpuffung. Ein 73-Jähriger wurde dabei schwer verletzt.

    Gegen 14:15 Uhr war ein 73-Jähriger im Keller seines Wohnhauses mit der Destillation des Feinbrandes beschäftigt, als es vermutlich auf Grund eines Siedeverzugs zum Überkochen des Kesselinhalts und in weiterer Folge zu einer schlagartigen Verpuffung kam. Ein lokaler Brand entstand, der vom 73-Jährigen größtenteils selbst gelöscht werden konnte. Der Mann konnte den Kellerraum durch einen ebenerdigen Ausgang ins Freie verlassen. Durch den Brand erlitt der 73-Jährige großflächige Brandverletzungen und wurde nach der Erstbehandlung durch die anwesenden Rettungskräfte vom Rettungshubschrauber Christophorus 12 ins LKH Graz geflogen. Ein Fremdverschulden konnte nicht ermittelt werden.

  • Fußgängerin beim Spazieren mit dem Hund angefahren

    Zu einem Zusammenstoß zwischen einer Fußgängerin und einer Autofahrerin kam es am 27. März 2026 gegen 20:30 Uhr im Gemeindegebiet von Ansfelden. Eine 47-Jährige aus dem Bezirk Linz-Land lenkte dabei ihr Auto auf der Ansfeldner Straße Richtung Zentrum Ansfelden. Bei der Kreuzung mit der Haider Straße bog sie links ab. Zum selben Zeitpunkt ging eine 60-Jährige mit ihrem Hund auf dem parallellaufenden Geh- und Radweg und wollte die anschließende Geh- und Radfahrüberfahrt passieren. Es kam zur Kollision, wodurch die Fußgängerin zu Boden geschleudert wurde. Sie erlitt Verletzungen unbestimmten Grades und wurde ins Kepler Uniklinikum eingeliefert.

  • Suchtmittel, verbotene Waffen und Rohrbombe bei Hausdurchsuchung sichergestellt

    Beamte der Polizeiinspektion Weyer sowie des Landeskriminalamtes Oberösterreich führten am Vormittag des 24. März 2026 eine von der Staatsanwaltschaft Steyr angeordnete Hausdurchsuchung einer Wohnung im Bezirk Steyr-Land durch. Es konnten unterschiedliche Mengen an Suchtmittel, darunter Amphetamine, Cannabis und MDMA-Tabletten, aufgefunden werden. Ebenso wurden in der Wohnung des 27-Jährigen mehrere verbotene Waffen sichergestellt. Überdies konnten eine beträchtliche Menge Sprengpulver und eine funktionstüchtige Rohrbombe aufgefunden werden, was den Einsatz des Entschärfungsdienstes notwendig machte.

  • Mann von Stier attackiert und tödlich verletzt

    Ein 64-Jähriger aus dem Bezirk Rohrbach war in den Morgenstunden des 27. März 2026 im Betrieb des Sohnes mit Stallarbeiten beschäftigt. Dabei wurde der Altbauer von einem Stier attackiert. Die Verletzungen waren so schwer, dass der Notarzt nur noch den Tod des Mannes feststellen konnte. Die Angehörigenverständigung wurde im Beisein des Kriseninterventionsteams durchgeführt.

  • Ostergeschenke auf zwei Rädern – was Eltern und Kinder beachten müssen

    So manchem Kind wird der Osterhase heuer wieder ein trendiges Transportmittel bringen. Ob Tretroller oder E-Scooter, ob Laufrad oder Fahrrad – und manchmal auch ein Skateboard: Spielwaren und Trendsportgeräte stehen als Ostergeschenke jedes Jahr hoch im Kurs. Damit die Kinder mit ihren neuen Gefährten bereits ab der ersten Ausfahrt sicher und unfallfrei unterwegs sind, gilt es im Straßenverkehr ein paar wichtige Regeln zu beachten. „In der Beratung unserer Mitglieder stellen wir immer wieder fest, dass es gerade bei Kinderfahrrädern, Scootern und Co. viele Unsicherheiten gibt, wenn es um die Nutzung im öffentlichen Raum geht. Teilweise kursieren unter Eltern auch gefährlich falsche Annahmen“, weiß Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung.

    Damit das Radeln und Rollern mit den Ostergeschenken auch ein konfliktfreies Vergnügen wird, hat der Jurist des Mobilitätsclubs die wichtigsten Regeln, Tipps und Neuerungen zusammengefasst.

    Zwtl.: Regeln fürs Radfahren unter 12 Jahren; Spezialfall “Kinderfahrräder”

    Kinder unter 12 Jahren müssen beim Radeln im öffentlichen Raum begleitet werden. Einzige Ausnahme: „Wenn Kinder die Radfahrprüfung absolviert haben und daher über einen Radfahrausweis verfügen, dürfen sie sich auch schon vor Vollendung des 12. Lebensjahres allein im Straßenverkehr bewegen. In jedem Fall gilt für alle Kinder bis 12 Jahre eine Helmpflicht“, hält Authried fest. Achtung: „Wenn es sich bei dem Zweirad um ein E-Bike handelt, muss nun bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verpflichtend ein Helm getragen werden. Das geht aus der StVO-Novelle hervor, die ab 1. Mai in Kraft tritt“, ergänzt der ÖAMTC-Jurist.

    Auch das Nebeneinanderfahren im Straßenverkehr ist extra geregelt: „Kinder unter 12 Jahren und deren Begleitpersonen dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren – außer auf Schienenstraßen“, informiert der Rechtsberater. Wichtig beim Nebeneinanderfahren ist, dass dazu nur der äußerst rechte Fahrstreifen genutzt werden darf, das Rechtsfahrgebot zu beachten ist und öffentliche Verkehrsmittel nicht behindert werden dürfen.

    Spezialfall „Kinderfahrräder“ – erkennbar am äußeren Felgendurchmesser (bis 30 cm): Diese dürfen ausnahmsweise auch in Fußgängerzonen, Wohn- und Spielstraßen sowie auf Gehsteigen und -wegen benützt werden. Der Grund liegt in ihrer Klassifikation als „Spielzeug“.

    Zwtl.: Auf Gehsteig und Co. sind E-Scooter tabu – auch zu zweit fahren ist strafbar

    „Mit dem E-Scooter darf man nur dort fahren, wo auch das Radfahren generell erlaubt ist“, so Authried. Das bedeutet: auf der Fahrbahn bzw. auf Radwegen und Radfahrstreifen. Sind Radfahranlagen vorhanden, muss man diese in der Regel benützen – auch mit dem Elektro-Scooter. Ist die Benutzungspflicht ausnahmsweise aufgehoben, erkennt man das an einem eckigen blauen Verkehrszeichen. „Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Fahren mit dem E-Scooter grundsätzlich verboten“, betont der ÖAMTC-Rechtsberater und gibt weiters zu bedenken: “Auch für E-Scooter hält die StVO-Novelle ab Mai neue Regeln bereit: Dann gilt für Nutzer:innen bis 16 Jahre eine Helmpflicht. Außerdem müssen E-Scooter künftig mit einer Klingel oder Hupe ausgerüstet sein und über Fahrtrichtungsanzeiger verfügen.”

    Und: Egal ob Kind, Jugendliche:r oder Erwachsene:r – auf einem E-Scooter darf sich immer nur eine Person befinden – zu zweit oder gar zu dritt zu fahren, ist nicht erlaubt. „Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen“, so der Jurist des Mobilitätsclubs.

    Zwtl.: Tretroller und Skateboards: Eltern trifft Obsorgepflicht, Nutzung gleich wie bei Kinderfahrrädern

    Für Scooter ohne elektrischen Antrieb, sogenannte Tretroller, und Skateboards gelten andere Vorschriften: Man darf mit ihnen ausschließlich dort fahren, wo Fußverkehr erlaubt ist – also etwa auf Gehsteigen und Gehwegen. „Selbstverständlich muss dabei immer Rücksicht auf Fußgänger:innen genommen werden, man darf sie keinesfalls gefährden“, so Authried. Auf der Fahrbahn haben Tretroller und Skateboards jedenfalls nichts verloren: „Besonders in ländlichen Gebieten und in Gemeinden mit wenig Verkehr kommt es häufig vor, dass Kinder im Beisein ihrer Eltern damit auf der Fahrbahn unterwegs sind“, warnt der ÖAMTC-Jurist und appelliert an Erziehungsberechtigte, Kinder mit Tretrollern, Laufrädern oder Skateboards keinesfalls auf die Fahrbahn zu lassen – davon ausgenommen sind Wohn- und Spielstraßen.

    Auch wenn ein Kind ab acht Jahren bereits „alt genug“ ist, um allein mit Tretroller und Skateboard zu fahren, haben Eltern weiterhin die Pflicht zur Obsorge: „Daher ist es besonders wichtig, das eigene Kind über Regeln und Gefahren aufzuklären“, so Authried abschließend.

    Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht Mitgliedern kostenlos mit Rat und Hilfe zur Seite. In Notfällen sind die Jurist:innen des Mobilitätsclubs auch in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Alle Infos und Kontaktmöglichkeiten unter www.oeamtc.at/rechtsberatung. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung.

  • Japaner verursachte als „Gaffer“ Unfall

    Ein 36-jähriger japanischer Staatsbürger aus Linz lenkte seinen PKW am 25. März 2026 gegen 15:20 Uhr auf der A7 Mühlkreisautobahn Richtung Norden. Bei StrKm 3,4 ließ sich der Mann von einem auf der Richtungsfahrbahn Süden ereigneten Unfall mit drei beteiligten Fahrzeugen ablenken und fuhr gegen das Heck eines vor ihm verkehrsbedingt zum Stillstand gekommenen PKW einer 22-jährigen bosnischen Staatsbürgerin aus dem Bezirk Linz-Land. Die Frau wurde unbestimmten Grades verletzt und nach der Erstversorgung in das Kepler Uniklinikum gebracht. Während der Unfallaufnahme entstand ein erheblicher Rückstau, der bis zur A1 Westautobahn zurückreichte.

  • Mehrere Festnahmen aufgrund von Suchtmittel

    Über Behördenauftrag wurde am 23. März 2026 gegen 7:30 Uhr eine Anordnung zum Betreten und Durchsuchen eines Mehrparteienhauses im Linzer Stadtteil Neue Heimat zur Überprüfung des rechtmäßigen Aufenthaltes nach dem Fremdengesetz angeordnet. Bei der Durchsuchung konnten in insgesamt drei Wohnungen mehrere verdächtige nigerianische Staatsangehörige festgestellt werden, die kontrolliert wurden. Dabei wurden insgesamt fünf Personen nach dem Fremdenpolizeigesetz festgenommen, darunter ein 26-Jähriger, ein 27-Jähriger und ein 31-Jähriger. Drei der fünf Festgenommenen erhielten nach der Erstbefragung eine Ausreiseverpflichtung. Zwei wurden in die Sicherungsmaßnahme genommen, zudem wurde eine Sicherheitsleistung von 820 Euro eingehoben. Darüber hinaus konnte bei der Durchsuchung ein 34-jähriger Nigerianer festgestellt werden, der aufgrund einer bestehenden Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Linz nach dem Suchtmittelgesetz festzunehmen war. Ein 39-Jähriger nigerianischer Staatsbürger, der auf frischer Tat betreten werden konnte, wurde nach dem Suchtmittelgesetz festgenommen. Bei der Dursuchung und Kontrolle kam es zur Sicherstellung von über einem halben Kilogramm Kokain und über zwei Kilogramm Cannabiskraut. Außerdem konnte Bargeld in einem niedrigen vierstelligen Bereich sichergestellt werden. Die Ermittlungen laufen.

  • Warnung vor Schockanrufen durch falsche Polizisten

    Das Landeskriminalamt Oberösterreich warnt erneut vor Schockanrufen

    Kriminelle Anrufer setzen dabei auf die emotionale Ausnahmesituation, in die sie die Angerufenen mit ihren Lügengeschichten versetzen.

    Seit 14 Tagen versuchen professionelle Telefonbetrüger dies nun auch in Oberösterreich mit dieser Betrugsmasche.

    Die Anrufer geben sich am Telefon als Polizisten, Staatsanwälte oder Richter aus und versuchen den Opfern einzureden, dass Tochter/Sohn oder ein nahes Familienmitglied einen Verkehrsunfall verursacht habe. Nur durch Bezahlung einer Kaution könne die Festnahme verhindert werden, wobei im Hintergrund häufig durch die Täter eine weinende bzw. schluchzende Stimme eingespielt wird.
    In Oberösterreich kam es am Nachmittag des 24. März 2026 zu einer derartigen Übergabe, wobei eine 70-jährige Pensionisten Goldwerte an die Betrüger übergab.

    Tipps:
    » Weder die Polizei noch Staatsanwaltschaft verlangt am Telefon Geld
    » In Österreich gibt es keine derartigen Kautionen
    » Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
    » Sensibilisieren Sie ihre Familienmitglieder
    » Geben Sie den Tätern keine Chance – beenden sie sofort das Gespräch
    » Verständigen Sie über den Notruf – 133 – die Polizei

  • 9-Jähriger vom Hund gebissen

    Am 22. März 2026 kam es im Gemeindegebiet von Hirschbach im Mühlkreis zu einem Hundebiss, wo ein 9-jähriges Kind verletzt wurde. Das Kind aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung wurde gegen 15:20 Uhr von einem Hund gebissen und unbestimmten Grades verletzt. Die 30-jährige Hundebesitzerin aus dem Bezirk Freistadt wird wegen Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung angezeigt.

  • 153 km/h im 70er – Vorläufige Beschlagnahme von PKW

    Am 23. März 2026 gegen 0:15 Uhr führte die Polizei Hörsching auf der B1 in Fahrtrichtung Linz Lasermessungen durch. Dabei konnte ein 20-jähriger PKW-Lenker aus dem Bezirk Linz-Land bei erlaubten 70 km/h mit 153 km/h gemessen werden. Der Lenker wurde angehalten, der Führerschein vorläufig abgenommen, die Weiterfahrt untersagt und sein Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt. Er wird angezeigt.

  • Kolbegasse: Jugendliche mit Messer bedroht

    Zwei 14-Jährige warteten in der Kolbegasse im Bereich einer Bushaltestelle, als sich drei vorerst unbekannte junge Männer näherten. Plötzlich setzten die drei Männer Sturmhauben auf, und einer der Tatverdächtigen zückte ein Messer.

    Die beiden Jugendlichen ergriffen daraufhin die Flucht. Nach einer längeren Verfolgungsjagd gelang es den Jugendlichen zu entkommen und die Polizei zu verständigen.
    Im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten die Beamten zwei der drei Tatverdächtigen anhalten. Bei einer Personendurchsuchung wurden das Messer sowie die Sturmhauben sichergestellt.

    Die beiden Tatverdächtigen, ein 19- Jähriger (StA.: Österreich), und ein 20-Jähriger (StA.: Österreich), wurden festgenommen. Die Ermittlungen zum dritten, bislang unbekannten Tatverdächtigen dauern an.

  • Schwerverkehr: 33 Kennzeichen in 2 Tagen auf der A8 wegen schwerer technischer Mängel abgenommen!

    Die Landesverkehrsabteilung Oberösterreich führte am 19. und 20. März 2026 am Kontrollplatz Kematen auf der A8 Innkreisautobahn Schwerverkehrskontrollen durch. Die technische Überprüfung der selektierten Fahrzeuge erfolgte anschließend durch Sachverständige des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung. Von den insgesamt 103 kontrollierten Fahrzeugen mussten 84 einer gründlichen technischen Kontrolle unterzogen werden. An all diesen Fahrzeugen wurden zumindest schwere technische Mängel festgestellt, davon an 33 Fahrzeugen so schwere technische Mängel, dass wegen Gefahr im Verzug die Kennzeichen an Ort und Stelle abgenommen werden mussten. Insgesamt erstatteten die Beamten 331 Anzeigen wegen technischer Mängel. Bei den Überprüfungen der Lenk- und Ruhezeiten ergaben sich weitere 103 Anzeigen nach den Sozialvorschriften. Drei Lenker wurden wegen Fälschung von Beweismittel bzw. Urkundenfälschung bei der Staatsanwaltschaft Wels angezeigt. Zur Sicherung der Strafverfahren für die festgestellten Übertretungen wurden Sicherheitsleistungen in der Höhe von insgesamt 67.000,- € eingehoben und an die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen überwiesen. Für geringfügige Übertretungen wurden Organstrafverfügungen ausgestellt.

  • Suchtgiftszene in der Kremplstraße: 85 Beschuldigte bislang festgenommen – zehn weitere Festnahmeanordnungen vorliegend!

    Monatelanger Schwerpunkt führt zu massivem Schlag gegen die Suchtgiftszene in Linz

    Aufgrund einer deutlich wahrnehmbaren Häufung von Suchtgifthandel sowie begleitender Eigentums- und Gewaltkriminalität im Bereich der Kremplstraße in Linz wurde durch das zuständige Kriminalreferat im September 2025 ein umfassender, strategisch geplanter Schwerpunkt ins Leben gerufen. Ziel war es, die dort gewachsenen Strukturen nachhaltig zu zerschlagen und die Sicherheit im betroffenen Stadtgebiet spürbar zu erhöhen.

    Über mehrere Monate hinweg führten die Ermittlerinnen und Ermittler intensive kriminalpolizeiliche Maßnahmen durch. Dabei kamen sowohl offene als auch verdeckte Ermittlungsmethoden zum Einsatz. Die Vorgehensweise zeichnete sich durch hohe Professionalität, Ausdauer, akribische Analysearbeit und eine konsequente operative Umsetzung aus.
    Die Ermittlungen ergaben, dass über die im Fokus stehenden Vertriebsstrukturen hinweg ein umfangreicher Suchtgifthandel betrieben wurde, durch den mutmaßlich Erlöse im siebenstelligen Eurobereich erzielt wurden.

    Die Bilanz dieses groß angelegten Schwerpunkts ist äußerst beachtlich:

    85 Beschuldigte wurden bislang festgenommen, gegen zehn weitere bestehen Festnahmeanordnungen der Staatsanwaltschaft Linz.

    Neben den Suchtmitteldelikten konnten die Ermittler zahlreiche weitere strafbare Handlungen zur Anzeige bringen: acht Fälle von Geldwäscherei, zwei Raubdelikte, ein Widerstand gegen die Staatsgewalt, drei gefährliche Drohungen, eine Körperverletzung, acht Einbruchsdiebstähle und drei Urkundenunterdrückungen

    Die Dimension des aufgedeckten Suchtgifthandels wird zudem durch die bisher vollzogenen Sicherstellungen bestätigt: rund 3,4 Kilogramm Cannabiskraut, 400 Gramm Kokain sowie 200 Gramm Heroin.

    Zusätzlich wurden Vermögenswerte und Tatmittel Umfang sichergestellt, darunter rund 65.000 Euro Bargeld, 49 Mobiltelefone, mehrere Laptops und Tablets, ein PKW, Identitätsdokumente und Wertgegenstände. Weiters konnte umfangreiches Diebesgut, darunter Fahrräder, E-Scooter, Notebooks sowie diverse Handelswaren, aufgefunden und sichergestellt werden.

    Die gesetzten Maßnahmen führten zu einer deutlichen Schwächung der lokalen Suchtgiftszene und zu einer nachhaltigen Störung bestehender Vertriebsstrukturen. Insbesondere die konsequente Vermögensabschöpfung stellt sicher, dass kriminell erlangte Gewinne entzogen werden und somit die wirtschaftliche Grundlage für weitere Straftaten reduziert wird.

    Mit dieser Schwerpunktaktion wurde ein klares Zeichen gesetzt: Organisierter Suchtgifthandel und begleitende Kriminalität werden konsequent verfolgt. Die Sicherheit der Bevölkerung und die Lebensqualität im öffentlichen Raum stehen dabei im Mittelpunkt des polizeilichen Handelns.

  • Schüler konsumierten Tabakwaren – Notarzt im Einsatz

    Drei Schüler im Alter von 14 Jahren einer Schule aus dem Bezirk Steyr-Land rauchten am 19. März 2026 nach Schulschluss zwei verschiedene elektronische Zigaretten. Durch den Konsum wurde allen dreien ziemlich schlecht bzw. musste sich einer der Schüler übergeben und einer war vorerst kaum ansprechbar.
    Zwei Schüler blieben zusammen, während der dritte in Richtung Weyer-Ortszentrum ging.

    Zwei Lehrerinnen nahmen beim Nachhauseweg die beiden Jugendlichen wahr, kümmerten sich um sie und verständigten das Rote Kreuz. In weiterer Folge wurde auch ein Notarzt hinzugezogen. Schließlich wurden die beiden Schüler mit dem Roten Kreuz in Begleitung des Notarztes in ein Krankenhaus gebracht.
    Inzwischen konnte auch der dritte Schüler am Bahnhof Weyer angetroffen werden. Er war nicht so beeinträchtigt, da er laut seinen Angaben nur einmal von einer der Zigaretten „kurz angezogen“ hatte. Dieser stimmte auf der PI Weyer einem freiwilligen Harntest zu, welcher negativ verlief.

    Vom Krankenhaus wurde mitgeteilt, dass einer der 14-Jährigen positiv auf THC anschlug.

    Alle Burschen wurden durchsucht, wobei Tabakwaren – elektronische Zigaretten und Nikotinbeutel – vorgefunden und sichergestellt wurden. Mehrere Verwaltungsanzeigen werden an die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land übermittelt.

  • Syrische Staatsbürger zeigte Polizisten Führerschein des Bruders und verweigerte Alkotest

    Polizisten nahmen am 18. März 2026 gegen 17 Uhr in Wels einen 34-jährigen PKW-Lenker entlang der Römerstraße wahr, wobei dieser mit dem Mobiltelefon hantierte. Eine Anhaltung erfolgte. Dabei konnte der 34-jährige syrische Staatsbürger aus Wels weder einen Zulassungsschein noch einen physischen Führerschein vorlegen. Er zeigte daraufhin einen Führerschein mit einem Foto vor. Dabei handelte es sich allerdings um den Führerschein seines Bruders, seiner wurde vorläufig abgenommen. Einen Alkotest verweigerte er, ebenso eine klinische Untersuchung, trotz Symptome einer möglichen Suchtmittelbeeinträchtigung. Die Weiterfahrt wurde untersagt und er wird angezeigt.

  • Warnung vom Landeskriminalamt Oberösterreich zu betrügerischen Kfz-Ankäufen

    Die Polizei warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche. Dabei handelt es sich um einen betrügerischen Ankauf von Kraftfahrzeugen. In Deutschland ist dies bereits sehr weit verbreitet, auch in Oberösterreich hat es bereits einen Fall gegeben. Es ist davon auszugehen ist, dass sich diese Betrugsmasche auch zeitnah in Österreich verbreiten wird.

    Arbeitsweise der Täter:

    » Die Täterschaft reagiert auf private PKW-Verkaufsinserate bei gängigen Internet-Plattformen und täuscht Interesse an den angebotenen Fahrzeugen vor.
    » Die Konversation wird sehr bald auf einen Messengerdienst verlagert.
    » Zum Nachweis ihrer Identität übermitteln die Täter missbräuchlich verwendete echte oder gefälschte Ausweisdokumente und Gewerbescheine.
    » Im Anschluss wird eine gefälschte Überweisungsbestätigung übermittelt, um vorzutäuschen, dass der Kaufpreis bereits überwiesen wurde.
    » Danach wird ein in der Regel nicht in die Tathandlungen involviertes Transportunternehmen beauftragt, das Fahrzeug beim Verkäufer abzuholen und nach Deutschland zu verbringen.
    » Der vereinbarte Kaufpreis langt natürlich niemals auf dem Konto des Verkäufers ein.

    Zur „Sicherheit“ behalten die Opfer oftmals einen der beiden Fahrzeugschlüssel sowie die Kfz-Dokumente ein. Dies stört die Tätergruppe jedoch in keinster Weise, da die Fahrzeuge in der Folge einfach nur mit einem Kfz-Schlüssel und gefälschten deutschen Fahrzeugdokumenten weiterverkauft werden.

    Relativ kurz nach dem betrügerischen Erlangen der Fahrzeuge werden diese, zumeist weit unter Wert, in Deutschland über gängige Internet-Plattformen zum Verkauf angeboten.
    Oft werden Beschädigungen verursacht, um den günstigen Preis rechtfertigen zu können.

    Es wird eindringlich vor solchen Geschäften, sowohl was den Verkauf, als auch den Kauf betrifft, gewarnt.

    Beim Verkauf:

    » Verkaufen Sie Ihren PKW nicht an Personen, die nicht persönlich auftreten.
    » Werden Sie misstrauisch, wenn der Käufer an einer Besichtigung nicht interessiert ist.
    » Werden Sie misstrauisch, wenn der Käufer sofort mit dem ausgerufenen Preis einverstanden ist.
    » Übergeben Sie Ihr Fahrzeug erst, wenn sich das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto befindet.

    Beim Kauf:

    » Niemand hat etwas zu verschenken! Wenn ein Preis zu günstig ist, sollte man misstrauisch werden.
    » Oft argumentieren die Täter mit Scheidung, Jobverlust, Tod eines nahen Angehörigen, …
    » Werden Sie misstrauisch, wenn Sie beim Kauf nur einen Fahrzeugschlüssel erhalten. Oftmals wird versichert, den Schlüssel nachzubringen oder per Post zu übermitteln.
    » Werden Sie misstrauisch, wenn der Verkaufsort kurzfristig an eine andere Örtlichkeit verlegt wird (oftmals Gewerbegebiet)
    » Werden Sie misstrauisch, wenn sich der Verkäufer bei der Fahrzeugübergabe durch vermeintliche Verwandte (zB Tochter) vertreten lässt
    » Eine Überprüfung der übergebenen Kfz-Dokumente ist für einen Laien nicht möglich, zumal es sich bei den Papieren um gestohlene Blanko-Dokumente, sprich um echte Dokumente handelt, die von den Tätern entsprechend befüllt werden.
    » Achtung: Es kommt auch vor, dass die Täter einen Zweitschlüssel nachmachen, der das Fahrzeug sogar sperrt – Anmerkung: aber nicht startet